16.01.2022, Leoben-Donawitz
An die sehr geehrten Abgeordneten zum Nationalrat
Frau Mag. Julia Seidl, Herrn Ralph Schallmeiner, Frau Bedrana Ribo, MA
Herrn Mag. Markus Koza, Herrn Rudolf Silvan, Frau Mag. Verena Nussbaum
Herrn Philip Kucher, Herrn Dietmar Keck, Frau Gabriele Heinisch-Hosek
Frau Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Herrn Dr. Josef Smolle,
Frau Fiona Fiedler, BDe, Frau Gabriela Schwarz,
Frau Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Herrn Dr. Werner Saxinger, MSc,
Herrn Ing. Josef Hechenberger, Herrn Laurenz Pöttinger,
Frau Martina Diesner-Wais, Frau Angela Baumgartner
Abbildung: Fotos © SIMONIS
Sehr geehrter Mensch,
Ich richte diese Fragen aus Gründen der Solidarität an Sie und ersuche Sie höflich um eine ehrliche Antwort, die Sie mir und sich selbst geben.
Ich spreche von meiner Solidarität mit den Nachfahren kommender Generationen und meiner Solidarität mit jenen, die diesen Wirkstoff aus gutem Grund ablehnen und meiner Solidarität mit der Gesellschaft, die das Spiel der Gewalten (Stichwort: Das Schüren von Angst, u.v.a.m.) jetzt sehr lange ertragen musste.
Kennen Sie Ihre Nachfahren in der vierten Generation? Wissen Sie, ob Ihre Kinder und deren Kindeskinder vor Schäden bewahrt sein werden, die ein Wirkstoff hinterlassen kann, wo an das technisch machbare und nicht das menschlich Mögliche gedacht wurde?
Denn die vielbemühte Verhältnismäßigkeit, die sich an den juristischen Begriffen geeignet, erforderlich und angemessen orientiert, kann nicht erfüllt werden. Denn dafür braucht es das definierte Ziel, den definierten Zweck. Und das ist nicht die Impfpflicht. Denn das ist eine Maßnahme und die muss verhältnismäßig sein. Geeignet, erforderlich und angemessen. Dass das nicht der Fall ist wissen Sie!
Haben Sie Zeit gefunden, sich mit COVID 19 und der Impfpflicht voll inhaltlich zu beschäftigen, um sich Gedanken zu machen, um sich selbst ein Bild zu machen, wie die Politik, wie die Hersteller dieser Wirkstoffe damit umgehen?
Wissen Sie, dass dazu im Beipackzettel, der immer wieder abgeändert wird (doch das Internet hat ein Gedächtnis) unter Punkt 5.3 „Präklinische Daten zur Sicherheit“ die lapidare Bemerkung des Herstellers angeführt wird: „Es wurden weder Genotoxizitäts- noch Karzinogenitätsstudien durchgeführt. Es wird nicht erwartet, dass die Bestandteile des Impfstoffs (Lipide und mRNA) ein genotoxisches Potential haben“.
Sie können noch mehr dazu lesen, wenn Sie die Zeit dazu aufbringen. Das Internet bietet dazu reichlich Möglichkeit. Damit meine ich die Seiten von BioNTech®
Wussten Sie, dass ALC-0315 und ALC-0159, das sind zwei der synthetischen Lipidnanopartikel-Bestandteile, von der Herstellerfirma mit dem Prädikat „This product is for research use only and not for human use“ ausgewiesen wurde – Siehe dazu Webarchiv (Dezember 2021). Hier sind wir noch weit von einer Nebenwirkungsdebatte entfernt.
Es geht hier um: „Nicht für den menschlichen Gebrauch!“
Wenn Herr Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein live darüber berichtet, dass der Wirkstoff im Muskel verbleibt und nicht in das Blut übergeht, dann kann ich das sehr gut nachvollziehen. Denn das ist die Botschaft derer, die den Wirkstoff unter die „Leute“ bringen wollen. Und dem Gesundheitsminister wurde diese Formel vermutlich so vermittelt. Wie sonst hätte er sich dahingehend so äußern können? Allerdings ist es so, dass man sich mit dieser Erklärung auf dem schmalen Grat zwischen dem, was die Hersteller wollen bzw. erzählen und dem was tatsächlich passiert bewegt. Sehr gerne hätte man, dass der Wirkstoff im Muskel verbleibt und nur dort seine (erwünschte) Wirkung entfaltet, doch das kann man sich nicht aussuchen. Der Wirkstoff geht über die Kapillare ins Gesamtsystem der Person, der dieser Wirkstoff verabreicht wird. Das ist in seriösen Studien belegt. Und diese Wirkstoffe, die man uns Erwachsenen und Kindern per Pflicht verabreichen will, sind nur bedingt zugelassen. Bis jetzt hat sich an dieser bedingten Zulassung nichts geändert. Ich deponiere an dieser Stelle die Zusammenfassung aus der EU-Verordnung 507 aus 2006. Der Wirkstoff ist keine „Impfung“ im klassischen Sinne. Es handelt sich dabei um eine genetische experimentelle Substanz. Der Wirkstoff garantiert keine sterile Immunität, das bedeutet, dass der Geimpfte selbst erkranken kann und, dass er seine Mitmenschen infizieren kann, sodass diese ebenfalls erkranken.
Deshalb sorgt der Wirkstoff für keinen relevanten Fremdschutz. Überdies liegen keine Studien vor zu:
- Wechselwirkung mit anderen Medikamenten
- Toxizität
- Kanzerogenität
- Genotoxizität
Die Argumentation für eine Impfpflicht, gerade bei den COVID Impfstoffen ist deshalb vom Tisch.
Und von einem geringen Risiko zu sprechen, das mit der Verimpfung des Wirkstoffes einhergeht ist einfach falsch.
Der Mangel an Rückmeldungen über Nebenwirkungen (Schäden) ist bedenklich. Es werden laut Schätzung seriöser Quellen nur fünf bis sechs Prozent der Nebenwirkungen verlässlich gemeldet. Und obwohl das so ist übertrifft die Anzahl der Nebenwirkungen laut WHO VigiAccess Datenbank der
- ca. 2 Milliarden COVID 19 Impfungen (1.490.915 Nebenwirkungsfälle)
- die der 4 Milliarden TBC-Impfungen (36.631 Nebenwirkungsfälle) und der
- 3 Milliarden Polio Impfung (118.486 Nebenwirkungsfälle)
um ein Vielfaches(!). Stand Juli 2021.
Vor allem für junge Menschen und sportliche Menschen ist das Risiko u.a. an einer Herzmuskelentzündung zu erkranken sehr hoch.
Es gibt auch kein vergleichbares Medikament, keinen anderen Impfstoff wo ein zahlenmäßig so dramatisch hohes Risiko verbunden werden kann. Diese Impfpflicht ist weder medizinisch noch juristisch noch moralisch vertretbar.
Zum Abschluss richte ich an Sie die Forderung zu erklären, dass Sie weder direkt noch indirekt von einer Zustimmung zur Impfpflicht profitieren. Weder finanziell noch hinsichtlich Ihrer Karriere.
Und das Ihr Abstimmungsverhalten keinem Klubzwang unterliegt, sondern, dass Sie nach reiflicher Überlegung und Prüfung Ihres Gewissens so abstimmen, wie Sie es für richtig halten, unter Einbeziehung der Tatsache, dass es gelindere Mittel gibt.
Glück Auf Dr. Günther Fritz